Wie richte ich einen Freistellungsauftrag richtig ein?

Was ich immer wieder beobachte...

Wie oft höre ich von Freunden und Bekannten, dass sie bei der Einrichtung ihres Freistellungsauftrags unsicher sind. Dabei handelt es sich um einen entscheidenden Schritt, um nicht unnötig Steuern auf Kapitalerträge zu zahlen. Ein gut geplanter Freistellungsauftrag kann Ihnen gleich mehrere Hundert Euro im Jahr sparen – und dennoch scheint das Thema für viele komplex zu sein. Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen, wie Sie diesen Freistellungsauftrag richtig einrichten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Freistellungsauftrag: Ein Freistellungsauftrag ist ein Dokument, das es Anlegern erlaubt, ihre Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu beziehen. Dieser Betrag liegt aktuell bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für verheiratete Paare. Übersteigt die Summe Ihrer Kapitalerträge diesen Freibetrag, müssen Sie auf den darüber liegenden Betrag Abgeltungssteuer zahlen.

Kurzantwort: Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei zu erhalten. Die wichtigsten Schritte sind die Auswahl der Bank, die Festlegung des Betrags und die fristgerechte Einreichung.

Wie richte ich einen Freistellungsauftrag bei meiner Bank ein?

Eine der ersten Fragen, die sich viele Anleger stellen, ist, wie sie diesen Freistellungsauftrag konkret bei ihrer Bank einrichten. Der Prozess ist in der Regel recht einfach, hier sind die Schritte im Detail:

  1. **Bank auswählen:** Zunächst müssen Sie die Bank oder das Kreditinstitut auswählen, bei dem Sie Ihr Depot führen.
  2. **Formular anfordern:** Viele Banken bieten das Formular für den Freistellungsauftrag online an. Gehen Sie auf die Webseite Ihrer Bank und suchen Sie nach dem entsprechenden Bereich.
  3. **Betrag angeben:** Im Formular müssen Sie den Betrag eintragen, den Sie freistellen wollen. Denken Sie daran, dass der Freibetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete) nicht überschritten werden sollte.
  4. **Einreichung:** Nach dem Ausfüllen des Formulars reichen Sie es bei Ihrer Bank ein. Oft genügt es, das Formular per Post zuzusenden, aber viele Banken ermöglichen auch eine Einreichung direkt online.
  5. **Bestätigung abwarten:** Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Freistellungsauftrag akzeptiert wurde. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf.

Welche Besonderheiten muss ich beachten?

Hier ist der Teufel oft im Detail. Um nicht in die Steuerfalle zu tappen, müssen einige besondere Punkte beachtet werden:

- Mehrere Konten: Wenn Sie Konten bei verschiedenen Banken haben, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Gesamtsumme der Freistellungsaufträge 1.000 Euro nicht übersteigt. Andernfalls zahlen Sie auf die übersteigenden Kapitalerträge Abgeltungssteuer.

- Zeitpunkt der Einreichung: Es ist wichtig, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu beantragen. Achtung! Wenn Sie ihn erst nach dem Erhalt von Kapitalerträgen einreichen, gilt er nur für zukünftige Erträge.

- Ende der Frist: Am Ende eines Kalenderjahres erlischt der Freistellungsauftrag automatisch, sofern er nicht erneuert wird. Achten Sie darauf, rechtzeitig zu handeln, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Ein Beispiel, das viele Buchungen auf Social Media getrieben hat: Ein Anleger hatte nach einem Jahr vergessen, seinen Freistellungsauftrag zu verlängern, was ihm satte 200 Euro Abgeltungssteuer kostete.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?

Abgeltungssteuer: Das ist die Steuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben wird. Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, wird die Bank automatisch die Abgeltungssteuer von 26,375 % (inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) auf alle Kapitalerträge einbehalten. Dies kann zu einer hohen Steuerlast führen, die Sie unter Umständen unnötig tragen.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

Der Steuersatz liegt aktuell bei 26,375 %. Analysiert man die Zahlen, wird schnell klar, dass dies einen erheblichen Unterschied macht, ob man den Freistellungsauftrag berücksichtigt oder nicht: Bei einem Kapitalertrag von 1.000 Euro ohne Freistellungsauftrag zahlen Sie fast 264 Euro an Steuern. Auch wenn sich dies auf den ersten Blick nicht viel anhört, summiert sich das über die Jahre. Wer gesehen hat, wie schnell Zinsen und Dividenden sich im Portfolio summieren, hat das richtige Werkzeug zur Hand, um sein Vermögen gezielt zu erhalten und zu mehren.

Muss ich einen Freistellungsauftrag zwingend einrichten?

Natürlich gibt es keine Verpflichtung, einen Freistellungsauftrag zu beantragen. Aber die Frage ist: Warum sollten Sie darauf verzichten? Wenn Sie Kapitalerträge haben, sollten Sie unbedingt einen Freistellungsauftrag einrichten, um Steuern zu sparen.

Wussten Sie schon? Gerade im Jahr 2026, wo die Zinsen pro Jahr deutlich höher sind als in den vergangenen Jahren, profitieren Sparer mehr denn je von der richtigen Steuergestaltung.

Zum Beispiel: Wenn Sie in diesem Jahr 1.200 Euro als Kapitalerträge generieren, was im Durchschnitt in einem gut diversifizierten Portfolio erreichbar ist, können Sie über 260 Euro an Steuerlast vermeiden, falls Sie den Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet haben.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich meinen Freistellungsauftrag ändern?

Einen Freistellungsauftrag können Sie jederzeit ändern oder ergänzen. Achten Sie jedoch darauf, dass die Änderungen rechtzeitig bei Ihrer Bank eingehen, um für das laufende Jahr gültig zu sein.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag bei einem Anbieterwechsel?

Wenn Sie Ihr Depot oder Ihre Bank wechseln, sollten Sie sicherstellen, dass der Freistellungsauftrag bei der neuen Bank auch erteilt wird. Ein neuer Antrag ist in der Regel erforderlich.

Wo finde ich das Formular für den Freistellungsauftrag?

Das Formular finden Sie oft direkt auf der Webseite Ihrer Bank. Alternativ können Sie es auch in der Filiale anfordern oder per Post erhalten.

Was passiert, wenn ich den Freibetrag überschreite?

Wenn Sie den Freibetrag überschreiten, wird auf alle darüber liegenden Kapitalerträge die Abgeltungssteuer einbehalten, wenn kein weiterer Freistellungsauftrag vorliegt. Planen Sie daher im Vorfeld genau, wie Sie Ihren Freibetrag nutzen.

Gibt es Ausnahmen für bestimmte Anlagearten?

Ja, einige Anlagen, wie zum Beispiel bestimmte Rentenversicherungen, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Hier ist es ratsam, sich im Vorfeld zu informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater zu konsultieren.

Fazit: So profitieren Sie von Ihrem Freistellungsauftrag

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die korrekte Einrichtung eines Freistellungsauftrags nicht nur sinnvoll, sondern auch unerlässlich ist, wenn Sie von Ihren Kapitalerträgen profitieren möchten. Insbesondere vor dem Hintergrund des Marktes 2026, in dem Zinsen wieder eine Rolle spielen, wird es für viele Anleger entscheidend sein, dieses Instrument richtig zu nutzen. Ein Freistellungsauftrag ist simpel einzurichten, kann jedoch enorme finanzielle Vorteile bringen.

Wichtiger Hinweis:

Die Arbitrage Investment AG bietet sowohl Anleihen als auch Strategien, die Ihnen helfen können, Ihr Portfolio effektiv zu diversifizieren. Überlegen Sie sich einen Freistellungsauftrag, um Ihre Steuerlast zu optimieren.

Anmeldung

Schließlich, da einige Möglichkeiten zum Investieren auf dem Markt existieren, sollten Sie in jedem Fall die Anleihe der Arbitrage Investment AG in Betracht ziehen.

*Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Investitionen in Wertpapiere sind mit Risiken verbunden.*


Jetzt in die Arbitrage Investment AG investieren

Die Arbitrage Investment AG ist seit 2006 börsennotiert und vereint 9 Tochterunternehmen in den Zukunftsmärkten Erneuerbare Energien, Batterierecycling, Medizintechnik, KI und Verlagswesen.

Unternehmensanleihe – 8,25 % p.a. Festzins

- WKN A4DFCS | ISIN DE000A4DFCS1

- Laufzeit 2025–2030, halbjährliche Zinszahlung

- Ab 1.000 EUR zeichenbar

- Börse Frankfurt (XFRA) | CSSF-regulierter EU-Wachstumsprospekt

Aktie – Börsennotiert seit 2006

- WKN A3E5A2 | ISIN DE000A3E5A26

- Börse Hamburg, Freiverkehr

- Über jede Bank oder jeden Online-Broker handelbar

[Anleihe jetzt zeichnen →](/green-bond-2025-2030) | [Investor Relations →](/investor-relations)

*Risikohinweis: Der Erwerb von Wertpapieren ist mit Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Bitte lesen Sie den von der CSSF gebilligten EU-Wachstumsprospekt.*

Investieren Sie in die Arbitrage Investment AG

Seit 2006 börsennotiert. 9 Beteiligungen in 5 Clustern: Energie & Speicher, Kreislaufwirtschaft, Operative Plattformen, Technologie & KI und Spezialbeteiligungen.

Unternehmensanleihe

8,25% p.a. Festzins

WKN A4DFCS · ISIN DE000A4DFCS1
Halbjährliche Zinszahlung, Laufzeit 2025–2030
Ab 1.000 EUR · Börse Frankfurt (XFRA)
Prospekt gebilligt durch die CSSF (Ref. C-031217, Luxemburg)

Anleihe zeichnen

Aktie

Börsennotiert seit 2006

WKN A3E5A2 · ISIN DE000A3E5A26
Börse Hamburg, Freiverkehr
Direkter Anteil an 9 Tochtergesellschaften
Über jede Bank oder Online-Broker handelbar

Aktie entdecken

Risikohinweis: Der Erwerb von Wertpapieren ist mit Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.